Rechtsprechung
RG, 22.12.1941 - V 55/41 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1941,336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Gegen wen hat der im Vorstreit als Beklagter Unterlegene die Wiederaufnahmeklage zu richten, wenn im Laufe des Vorstreites der Klageanspruch an einen Dritten abgetreten worden war, ohne daß dieser an Stelle des Abtretenden den Rechtsstreit als Hauptpartei übernommen hat?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 168, 257
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58
Wiederaufnahmeklage
In späteren Entscheidungen (RGZ 168, 255 ff; RGZ 168, 257 ff) hat das Reichsgericht jedoch die Auffassung vertreten, die Nichtigkeitsklage müsse gegen den Kläger des früheren Rechtsstreits gerichtet werden.Das Reichsgericht, hatte allerdings in den Urteilen RGZ 168, 225 und RGZ 168, 257 - im Gegensatz zu RGZ 57, 285 - die Fälle zu entscheiden, in denen die Forderung während des früheren Rechtsstreits abgetreten war; es hatte demgemäß auch ausgeführt, die Nichtigkeitsklage müsse jedenfalls in diesen Fällen gegen den früheren Kläger gerichtet werden.